Un village et des voieries bien rénovés (photo mai 2022)

Allgemeine Verkaufsbedingungen

BESONDERE BUCHUNGSBEDINGUNGEN
Der Aufenthalt im Wohnfreizeitpark Les Chalets de la MARGERIDE*** setzt die Annahme dieser Bedingungen sowie der Bestimmungen der Geschäftsordnung mit der Verpflichtung voraus, diese einzuhalten.
VERMIETUNG
In der Hochsaison (Monate Juli und August) gilt die Vermietung für ganze Wochen, beginnend am Samstag ab 16:00 Uhr und endet am darauffolgenden Samstag um 10:00 Uhr. Im Preis inbegriffen ist ein Stromverbrauchspaket von 4 KWh pro Tag und 500 Liter Wasser pro Tag pro Unterkunft. Etwaige Verzehrzuschläge müssen am Ende Ihres Aufenthaltes vor Ort bezahlt werden. In der Neben- und Zwischensaison (ganzjährig außer Juli und August) sind die An- und Abreisetage bei einem Mindestaufenthalt von 2 Nächten kostenfrei. Die Unterkunft ist kostenlos Verfügbar vom ersten Aufenthaltstag um 16:00 Uhr, bis zum letzten Aufenthaltstag um 10:00 Uhr.Im Preis sind keine Fixkosten enthalten, die je nach tatsächlichem Verbrauch am Ende des Aufenthalts vor Ort zu zahlen sind. In allen Fällen gilt: - Bei An- und Abreise wird eine Bestandsaufnahme durchgeführt. - Die Reinigung der Unterkunft obliegt dem Mieter. Die Räumlichkeiten müssen sauber und im anfänglich aufgeräumten Zustand zurückgegeben werden. Die Endreinigung kann Ihnen zu einem an der Rezeption erhältlichen Tarif angeboten werden. - Der Mieter verpflichtet sich, die Miete in Ruhe zu genießen, im Rahmen der Nutzung gemäß der Beschreibung der Räumlichkeiten und unter strikter Einhaltung der INTERNEN VORSCHRIFTEN in Kraft für das Dorf. Der Mietvertrag kommt mit dem Erstreservierer zustande, ohne dass dieser den Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Reservierungsabteilung auf einen Dritten, eine natürliche oder juristische Person, übertragen kann.Der Mietvertrag wird für einen Zeitraum abgeschlossen, dessen Dauer genau festgelegt ist, und die Anwesenheit in den Räumlichkeiten am Ende des Aufenthalts kann in keinem Fall eine Priorität oder ein mögliches Recht zum Verbleib in den Räumlichkeiten darstellen und der Aufenthalt darf die ursprünglich geplante Dauer nicht überschreiten , ohne Zustimmung der Reservierungsabteilung.
KAUTION
Bei Ihrer Ankunft ist eine Kaution in Höhe von 300 Euro (dreihundert Euro) pro Chalet zu hinterlegen. Diese Kaution garantiert den Schaden oder das Verschwinden der Ausrüstung sowie die Sauberkeit der Unterkunft bei Ihrer Abreise. Sie wird Ihnen am Ende Ihres Aufenthalts oder innerhalb eines Zeitraums, der einen Monat nach dem Ende Ihres Aufenthalts nicht überschreiten darf, nach eventuellem Abzug defekter oder fehlender Ausrüstung und der Kosten für die Wiederherstellung der Räumlichkeiten zurückerstattet. Im Falle einer unsauberen Unterkunft bei Ihrer Abreise werden pauschal 60 Euro (sechzig Euro) für die Reinigungskosten einbehalten.

VERSICHERUNG Der Mieter ist verpflichtet, die ihm anvertrauten oder gemieteten Räumlichkeiten zu versichern.Ihr Hauptwohnsitzvertrag kann eine Verlängerung der „Ferienmiete"" vorsehen. Der Leistungserbringer weist den Kunden auf die Möglichkeit hin, eine Versicherung abzuschließen, die die Folgen einer Stornierung des Aufenthaltes aus bestimmten Gründen abdeckt, und auf die Notwendigkeit, eine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorlegen zu können Eine Versicherung garantiert ihnen die zivilrechtliche Haftung. Bitte beachten Sie, dass die den Mietern zur Verfügung gestellten Parkplätze nicht privat, kostenlos, aber nicht bewacht sind und dass das Parken daher in der Verantwortung des Nutzers liegt. Dem Nutzer wird außerdem empfohlen, eine Anfrage bei zu stellen ihrer Versicherung eine Verlängerung der Garantie „Diebstahl und Fahrzeugschaden"" für die Dauer des Aufenthalts.
Professionelle Haftpflichtversicherung
SARL Les Chalets de la Margeride hat bei AXA Assurances eine Versicherung über 7.622.450,90 Euro pro Versicherungsjahr und pro Schadensfall für Personenschäden und 990.918,61 Euro für materielle und immaterielle Schäden abgeschlossen. Zusammen, Policen-Nr. 348770406584 B, um die Folgen abzudecken der Berufshaftpflichthaftung, die daraus entstehen kann.
AUFENTHALTSREGELN
Der Aufenthaltspreis ist unter folgenden Bedingungen zu zahlen:
-25 % Anzahlung bei Buchung, bzw. der gesamte Betrag, wenn die Buchung weniger als einen Monat vor Reisebeginn erfolgt
bleiben,
-Der Restbetrag beträgt 75 %, spätestens 30 Tage vor Ihrer Ankunft im Feriendorf.
Wenn Ihre Zahlung nach diesem Zeitraum nicht bei uns eingegangen ist, gilt Ihre Reservierung als storniert und es gelten die unten aufgeführten Stornierungsbedingungen. Im Falle einer Nichtverfügbarkeit des Mietobjekts für alle von Ihnen gewählten Zeiträume erstattet die Reservierungsabteilung Ihre Anzahlung .
VERSPÄTETE ANKUNFT ODER VORZEITIGE ABREISE
Im Falle einer verspäteten Ankunft oder vorzeitigen Abreise im Vergleich zu den auf Ihrem Reservierungsbeleg genannten Daten erfolgt keine Rückerstattung.

KEINE SHOW IM DORF . Wenn nach 48 Stunden keine Nachricht von Ihrer Ankunft eingeht, entsorgen wir Ihre Unterkunft und es gelten die unten aufgeführten Stornierungsbedingungen.

STORNIERUNG Jede Stornierung einer Reservierung muss per Einschreiben oder Telegramm an den Reservierungsdienst mitgeteilt werden.
Jede vom Kunden beantragte Stornierung, aus welchem Grund auch immer, führt zu einem Abzug eventueller Verwaltungs- und Versicherungskosten zusätzlich zu den gemäß den folgenden Bedingungen erhobenen Kosten
- Mehr als 30 Tage vor Beginn des gebuchten Aufenthaltes: Der gesamte als Anzahlung gezahlte Betrag, d. h. 25 %, wird vom Leistungsträger eingezogen

- weniger als 30 Tage vor Beginn des gebuchten Aufenthalts:

:- zwischen 30 und 15 Tagen: 50 % des Aufenthaltspreises werden vom Leistungsträger übernommen

-weniger als 15 Tage vorher: 90 % des Aufenthaltspreises verbleibt beim Leistungsträger

.- Nichterscheinen : 100 % des Aufenthaltspreises verbleibt beim Leistungsträger.


TIERE
Für alle Haustiere wird ein Aufpreis berechnet. Für die mögliche Anwesenheit von Tieren im Park muss zum Zeitpunkt der Buchung eine vorherige Vereinbarung eingeholt werden. Hunde müssen an der Leine geführt werden. Der Mieter verpflichtet sich, die Hygienemaßnahmen strikt einzuhalten und für die Ruhe der Bewohner zu sorgen. Der Impfpass muss bei Ankunft im Park vorgelegt werden. Eine Impfung gegen Tollwut ist obligatorisch.
BESCHWERDEN
Eventuelle Streitigkeiten bezüglich der Bestandsaufnahme der Räumlichkeiten oder Unstimmigkeiten mit der Beschreibung des Zustands müssen innerhalb von 2 Stunden bei der Reservierungsabteilung eingereicht werden, mit Ausnahme des Sauberkeitszustands, der bei der Inbesitznahme der Räumlichkeiten vermerkt werden muss.Jede Beschwerde im Zusammenhang mit einem Aufenthalt muss innerhalb von acht Tagen nach Ende des Aufenthalts unbedingt per Einschreiben mit Rückschein an die Reservierungsabteilung gerichtet werden. Ansprüche aus eventuellen Schäden oder einer Haftpflichtversicherung können nur anerkannt werden, wenn sie vor Ende des Aufenthalts an der Rezeption gemeldet werden. Nach Ablauf der oben genannten Fristen können keine Reklamationen mehr berücksichtigt werden.
PERSÖNLICHE SACHEN
Der Dienstleister lehnt jede Haftung für den Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände ab, die unbeaufsichtigt im Park, in den Residenzen oder in den öffentlichen Bereichen zurückgelassen werden.

ALLGEMEINE RESERVIERUNGSBEDINGUNGEN Artikel 95 bis 103 des Dekrets Nr. 94-490 vom 15. Juni 1994 Artikel 95
Vorbehaltlich der im zweiten Absatz (a und b) von Artikel 14 des oben genannten Gesetzes vom 13. Juli 1992 vorgesehenen Ausschlüsse erfordert jedes Angebot und jeder Verkauf von Reise- oder Aufenthaltsleistungen die Vorlage entsprechender Dokumente, die den festgelegten Regeln entsprechen unter diesem Titel. Beim Verkauf von Flugscheinen oder Fahrscheinen für den Linienverkehr, die nicht mit Dienstleistungen im Zusammenhang mit dieser Beförderung einhergehen, stellt der Verkäufer dem Käufer einen oder mehrere vom Beförderer oder unter seiner Verantwortung ausgestellte Fahrscheine für die gesamte Reise aus. Bei Beförderungen auf Abruf sind Name und Anschrift des Beförderers anzugeben, in dessen Namen die Fahrkarten ausgestellt werden. Die getrennte Abrechnung der verschiedenen Bestandteile desselben Reisepakets entbindet den Verkäufer nicht von den Verpflichtungen, die ihm dieser Titel auferlegt.Artikel 96 Vor dem Abschluss des Vertrags auf der Grundlage eines schriftlichen Mediums, das seinen Firmennamen, seine Adresse und die Angabe seiner behördlichen Befugnis zur Ausübung enthält, muss der Verkäufer dem Verbraucher Informationen über Preise, Termine und die anderen Vertragsbestandteile mitteilen die während der Reise oder des Aufenthalts erbrachten Leistungen, wie zum Beispiel:1 - Das Reiseziel, die verwendeten Transportmittel, Merkmale und Kategorien, 2 - Die Art der Unterbringung, ihre Lage, ihr Komfortniveau und ihre Hauptmerkmale, ihre Zulassung und ihre touristische Klassifizierung entsprechend den Vorschriften oder Gepflogenheiten des Gastlandes,3 - Die bereitgestellten Mahlzeiten,4 - Die Beschreibung der Reiseroute, wenn es sich um eine Rundreise handelt,5 - Die zu erledigenden Verwaltungs- und Gesundheitsformalitäten, insbesondere bei Grenzübertritten, sowie deren Erfüllungsfristen,6 - Besichtigungen, Ausflüge und sonstige Leistungen, die im Paket enthalten oder ggf. gegen Aufpreis verfügbar sind,7 - Die Mindest- oder Höchstgröße der Gruppe, die die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts ermöglicht, sowie, sofern für die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts eine Mindestgröße gilt Anzahl der Teilnehmer, Frist für die Benachrichtigung des Verbrauchers im Falle einer Stornierung der Reise oder des Aufenthalts; dieses Datum kann nicht weniger als 21 Tage vor Reiseantritt festgelegt werden,8 – der Betrag oder Prozentsatz des Preises, der bei Abschluss als Anzahlung zu zahlen ist des Vertrages sowie dieZahlungsplan für den Restbetrag,9 - Die im Vertrag gemäß Artikel 100 dieses Dekrets vorgesehenen Bedingungen für die Preisanpassung,10 - Die Stornierungsbedingungen vertraglicher Art,11 - Die in den nachstehenden Artikeln 101,102 und 103 definierten Stornierungsbedingungen; 12 - Einzelheiten zu den abgedeckten Risiken und der Höhe der im Rahmen des Versicherungsvertrags abgeschlossenen Garantien, die die Folgen der Berufshaftpflicht von Reisebüros und der Haftpflicht von Vereinen und gemeinnützigen Organisationen sowie lokalen Tourismusorganisationen abdecken,13 - Informationen zu optionaler Abschluss eines Versicherungsvertrages, der die Folgen bestimmter Stornierungsfälle abdeckt, oder eines Assistance-Vertrages, der bestimmte besondere Risiken abdeckt, insbesondere die Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.
Artikel 97 Die vorherige Information des Verbrauchers ist für den Verkäufer verbindlich, es sei denn, der Verkäufer behält sich in dieser Information ausdrücklich das Recht vor, bestimmte Elemente zu ändern.Der Verkäufer muss in diesem Fall klar angeben, in welchem Umfang und an welchen Elementen diese Änderung vorgenommen werden kann. In jedem Fall müssen Änderungen der vorherigen Informationen dem Verbraucher vor Vertragsschluss schriftlich mitgeteilt werden. Artikel 98 Der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossene Vertrag muss schriftlich in zweifacher Ausfertigung abgefasst sein, von der ihm eines ausgehändigt werden muss dem Käufer vorgelegt und von beiden Parteien unterzeichnet. Es muss folgende Klauseln enthalten: 1 - Name und Anschrift des Verkäufers, seines Bürgen und seines Versicherers sowie Name und Anschrift des Veranstalters, 2 - Ziel bzw. Reiseziele der Reise und, im Falle eines geteilten Aufenthalts, die verschiedenen Zeiträume und ihre Daten,3 - Die verwendeten Transportmittel, Merkmale und Kategorien, die Daten, Zeiten und Orte der Abreise und Rückkehr,4 - Die Art der Unterbringung, ihre Lage, ihr Komfortniveau und ihre Hauptmerkmale touristische Einstufung gemäß den Vorschriften oder Gepflogenheiten des Gastlandes.5 - Die Anzahl der bereitgestellten Mahlzeiten, 6 - Die Reiseroute, wenn es sich um eine Rundreise handelt, 7 - Die Besuche, Ausflüge oder sonstigen Leistungen, die im Gesamtpreis der Reise oder des Aufenthalts enthalten sind, 8 - Der Gesamtpreis der in Rechnung gestellten Leistungen sowie die Angabe einer möglichen Überarbeitung dieser Rechnung gemäß den Bestimmungen des nachstehenden Artikels 100, 9 - gegebenenfalls die Angabe der Gebühren oder Steuern im Zusammenhang mit bestimmten Dienstleistungen wie Lande-, Ausschiffungs- oder Boardingsteuern in Häfen und Flughäfen, Touristensteuern, wenn sie nicht im Preis der erbrachten Dienstleistung(en) enthalten sind;10 - Der Zahlungsplan und die Zahlungsbedingungen des Preises. In jedem Fall darf die letzte vom Käufer geleistete Zahlung nicht weniger als 30 % des Aufenthaltspreises betragen und muss bei Vorlage der Dokumente erfolgen, die die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts ermöglichen ,11 - Die vom Käufer geforderten und vom Verkäufer akzeptierten Sonderbedingungen.12 - Die Bedingungen, nach denen der Käufer beim Verkäufer eine Reklamation wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Vertragserfüllung einreichen kann, eine Reklamation, die umgehend bearbeitet werden muss möglichst per Einschreiben mit Rückschein an den Verkäufer und gegebenenfalls schriftlich an den Reiseveranstalter und den betreffenden Leistungserbringer,13 - Die Frist für die Benachrichtigung des Käufers im Falle einer Stornierung der Reise oder des Aufenthalts durch den Verkäufer für den Fall, dass die Beendigung der Reise oder des Aufenthalts an eine Mindestteilnehmerzahl geknüpft ist, gemäß den Bestimmungen von Artikel 96 Nr. 7° oben14 - Stornierungsbedingungen vertraglicher Art15 - Die in den Artikeln vorgesehenen StornierungsbedingungenSchlüssel 101, 102 und 103 unten16 - Einzelheiten zu den abgedeckten Risiken und der Höhe der Garantien im Rahmen des Versicherungsvertrags, der die Folgen der Berufshaftpflicht des Verkäufers abdeckt17 - Informationen zum Versicherungsvertrag, der die Folgen bestimmter vom Käufer abgeschlossener Stornierungsfälle abdeckt ( Versicherungsnummer und Name des Versicherers) sowie diejenigen, die den Beistandsvertrag betreffen, der bestimmte spezifische Risiken, insbesondere Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, abdeckt, in diesem Fall muss der Verkäufer dem Käufer ein Dokument zur Verfügung stellen, in dem mindestens angegeben ist gedeckte und ausgeschlossene Risiken;18 - Die Frist für die Benachrichtigung des Verkäufers im Falle einer Vertragsabtretung durch den Käufer19 - Die Verpflichtung, dem Käufer mindestens zehn Tage vor dem geplanten Abreisedatum schriftlich die folgenden Informationen zukommen zu lassen :a) Name, Adresse und Telefonnummer der örtlichen Vertretung des Verkäufers oder, falls dies nicht der Fall ist, Name, Adresse und Telefonnummer lokaler Organisationen, die dem Verbraucher im Falle von Schwierigkeiten helfen können, oder, falls dies nicht der Fall ist, die Telefonnummer, die Ihnen dies ermöglicht Nehmen Sie dringend Kontakt mit dem Verkäufer auf. b) bei Reisen und Aufenthalten von Minderjährigen im Ausland eine Telefonnummer und eine Adresse, die eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Kind oder der für den Aufenthalt vor Ort verantwortlichen Person ermöglicht. § 99 Der Käufer kann seinen Vertrag an einen Erwerber abtreten, der ihn erfüllt Bedingungen für die Durchführung der Reise oder des Aufenthaltes erfüllt, solange dieser Vertrag noch nicht zustande gekommen ist. Sofern für den Übertragenden keine günstigere Vereinbarung getroffen wurde, ist dieser verpflichtet, dem Verkäufer seine Entscheidung spätestens per Einschreiben mit Rückschein mitzuteilen als sieben Tage vor Reiseantritt. Bei einer Kreuzfahrt verlängert sich dieser Zeitraum auf fünfzehn Tage. Diese Übertragung bedarf unter keinen Umständen der vorherigen Genehmigung des Verkäufers.Artikel 100 Wenn der Vertrag eine ausdrückliche Möglichkeit einer Preisänderung innerhalb der in Artikel 19 des oben genannten Gesetzes vom 13. Juli 1992 vorgesehenen Grenzen vorsieht, muss er die genauen Berechnungsmethoden sowohl nach oben als auch nach unten, Preisänderungen usw. angeben die Höhe der Transportkosten und der damit verbundenen Steuern, die Währung(en), die sich auf den Preis der Reise oder des Aufenthalts auswirken können, der Teil des Preises, auf den sich die Änderung bezieht, der Wechselkurs der Währung(en), die als Zahlungsmittel verwendet wird(en). Artikel 101 Wenn sich der Verkäufer vor dem Weggang des Käufers gezwungen sieht, eine Änderung an einem der wesentlichen Vertragsbestandteile vorzunehmen, beispielsweise eine erhebliche Erhöhung des Preises, muss der Käufer dies tun kann, unbeschadet des Rückgriffs auf Schadensersatz für eventuell erlittene Schäden, und nach Benachrichtigung durch den Verkäufer per Einschreiben mit Rückschein:- entweder den Vertrag kündigen und die sofortige Rückerstattung der gezahlten Beträge ohne Vertragsstrafe erhalten, - oder die vom Verkäufer vorgeschlagene Änderung oder Ersatzreise annehmen, dann wird von den Parteien ein Zusatzvertrag unterzeichnet, in dem die vorgenommenen Änderungen aufgeführt sind, etwaige Preissenkungen wird von allen vom Käufer noch geschuldeten Beträgen abgezogen und wenn die von diesem bereits geleistete Zahlung den Preis der geänderten Dienstleistung übersteigt, muss ihm die zu viel gezahlte Summe vor dem Abreisedatum zurückerstattet werden. Artikel 102 In dem in Artikel 21 vorgesehenen Fall das oben genannte Gesetz vom 13. Juli 1992: Wenn der Verkäufer vor der Abreise des Käufers die Reise oder den Aufenthalt storniert, muss er den Käufer per Einschreiben mit Rückschein darüber informieren; Unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche erhält der Käufer vom Verkäufer eine sofortige und strafelose Rückerstattung der gezahlten Beträge; in diesem Fall erhält der Käufer eine Entschädigung, die mindestens der Strafe entspricht, die ihm im Falle der Stornierung entstanden wäre von ihm an diesem Tag erstellt.Die Bestimmungen dieses Artikels hindern in keiner Weise den Abschluss einer gütlichen Vereinbarung, deren Ziel die Annahme einer vom Verkäufer vorgeschlagenen Ersatzreise oder eines Ersatzaufenthalts durch den Käufer ist. Artikel 103 Wenn der Verkäufer nach der Abreise des Käufers davon Kenntnis nimmt Ist die Erbringung eines überwiegenden Teils der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen, die einen erheblichen Prozentsatz des vom Käufer gezahlten Preises ausmachen, nicht möglich, muss der Verkäufer unverzüglich die folgenden Maßnahmen ergreifen, unbeschadet des Anspruchs auf Schadensersatz für eventuell entstandene Schäden:- entweder Dienstleistungen als Ersatz für die geplanten Dienstleistungen anzubieten, möglicherweise gegen Zahlung eines zusätzlichen Preises, und wenn die vom Käufer akzeptierten Dienstleistungen von minderer Qualität sind, muss der Verkäufer bei seiner Rückkehr die Preisdifferenz erstatten, - oder wenn er dies nicht tut, kann er keinen Ersatz anbieten Dienstleistungen oder wenn diese vom Käufer aus triftigen Gründen verweigert werden, stellen Sie dem Käufer ohne zusätzliche Kosten Beförderungstickets zur Verfügung, um seine Rückkehr unter Bedingungen zu gewährleisten, die als gleichwertig mit dem Abfahrtsort oder einem anderen von beiden Parteien akzeptierten Ort angesehen werden können.